Was ist Istihaza? Wie wird sie berechnet? Nach der hanafitischen Rechtslehre: Entschuldigungsblutung und ihre Regelungen

11.12.2025

Was ist Istihaza? Wie wird sie berechnet?

In der Menstruationsfiqh bezeichnet Istihaza eine Blutung, die nicht aus der Gebärmutter, sondern aus dem Inneren der Vagina kommt. Diese Blutung kann auch als rechtlich (ḥukmī) angesehen werden.1,2,3,4 Sie wird auch als verdorbenes bzw. fehlerhaftes Blut (dam al-fāsid) bezeichnet. Istihaza-Blut ist die Blutung, die eine nicht schwangere Frau außerhalb ihrer Menstruationsperiode sieht.5

Arten der Istihaza (Entschuldigungsblutung)

  • Blutungen, die vor dem 9. Lebensjahr oder unter dem niedrigsten Alter auftreten, in dem ein Mädchen menstruieren kann, gelten als Istihaza.
  • Bei Frauen in der Menopause gelten Blutungen, die nicht rot oder schwarz sind, als Menstruationsblut. Nach der bevorzugten Meinung liegt dieses Alter bei 55 Jahren.
  • Blutungen bei einer schwangeren Frau gelten als Istihaza, also als Entschuldigungsblutung.
  • Nach Ablauf von 40 Tagen nach der ersten Wochenbettblutung (Nifas) einer Frau gelten alle Blutungen bis zum erneuten Einsetzen der Menstruation als Istihaza. Weitere Details dazu finden Sie in unserem Artikel über Wochenbettblutung.
  • Blutungen, die kürzer als die Mindestdauer der Menstruation (3 Tage und 3 Nächte) sind, gelten als Istihaza.
  • Bei Blutungen, die länger als 10 Tage dauern, gilt der Teil, der über die gewohnten Menstruationstage hinausgeht, als Istihaza.

 

Nun wollen wir die Aussage „Bei Blutungen, die länger als 10 Tage dauern, ist der Teil, der über die gewohnten Menstruationstage hinausgeht, Istihaza“ im Detail erläutern.6,7,8,9,10 
 

Istihaza (Entschuldigungsblutung), die die Menstruationsdauer überschreitet

Nehmen wir eine Frau an, deren Gewohnheit 5 Tage Blutung und 25 Tage Reinheit ist. Zur Vereinfachung nehmen wir an, dass sie ihre Menstruation immer am 1. Tag des Monats beginnt. Für diese Frau gilt:

Wenn die Blutung nach der Menstruation anhält
Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, 12 gün kan görürse

1. Fall: Wenn sich der Beginn der Menstruation nicht ändert

Wenn sie nach 5 Tagen Blutung und 25 Tagen Reinheit im nächsten Monat vom 1. bis einschließlich 12. Tag Blut sieht, gelten die ersten 5 Tage als Menstruation und die folgenden 7 Tage als Istihaza. Selbst wenn sie nur am 1., 9. und 12. Tag Blut gesehen hätte, würde sich das Urteil nicht ändern. Denn eine Reinheit von weniger als 15 Tagen wird wie eine durchgehende Blutung behandelt.

Hinweis: Hätte diese Frau bis zum 9. Tag, also weniger als 10 Tage (240 Stunden), Blut gesehen, hätte sich ihre Menstruation auf 9 Tage geändert. Oder wenn sie bis zum 4. Tag Blut gesehen hätte, wäre ihre Menstruation 4 Tage lang. Da die Blutung 10 Tage überschritten hat, richtet sich das Urteil nach ihrer letzten festen Gewohnheit.

Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, adeti geciktikten sonra 12 gün kan görürse

2. Fall: Wenn sich der Beginn der Menstruation verspätet

Wenn sie im nächsten Monat vom 3. bis einschließlich 14. Tag Blut sieht, gelten nur die letzten 3 Tage (3., 4., 5. Tag) ihrer üblichen 5 Tage als Menstruation, und die folgenden 9 Tage als Istihaza.

Selbst wenn sie nur am 3. und 14. Tag Blut gesehen hätte, würde sich das Urteil nicht ändern, da eine Reinheit von weniger als 15 Tagen wie eine durchgehende Blutung behandelt wird.11,12,13,14

Der Grund, warum sich die Menstruation hier nicht vollständig verschiebt, liegt darin, dass sich der gewohnte Zeitraum (mekān) nicht verändert hat. Da innerhalb dieses Zeitraums das Mindestmaß (niṣāb) von 3 Tagen Blut vorhanden ist, bleibt die Gewohnheit bestehen und die übrigen Tage gelten als Istihaza. Die Gebete ab dem 5. Tag sowie ggf. Pflicht- und Wajib-Fasten müssen nachgeholt werden.

Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, adeti çok geciktikten sonra 12 gün kan görürse

3. Fall: Wenn sich der Beginn der Menstruation stark verspätet

Wenn sie vom 4. bis einschließlich 15. Tag Blut sieht und innerhalb ihrer üblichen 5 Tage kein Mindestmaß (3 Tage) Blut auftritt, gilt sie vom 4. bis zum 8. Tag als menstruierend, und die Blutung vom 9. bis zum 15. Tag gilt als Istihaza.

In diesem Fall hat sich der gewohnte Zeitraum für diesen Monat geändert, da das Mindestmaß nicht erreicht wurde. Die Gebete nach dem 8. Tag sowie ggf. Pflicht- und Wajib-Fasten müssen nachgeholt werden.

Für die folgenden Monate wird ihre Menstruation wieder vom 1. bis zum 5. Tag berechnet, da die Blutung 10 Tage überschritten hat und die ursprüngliche Gewohnheit bestehen bleibt.

 

Wenn die Blutung vor der Menstruation beginnt
Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, 12 gün kan görürse

1. Fall: Wenn sich das Ende der Menstruation nicht ändert

Wenn sie vom 30. Tag bis einschließlich zum 11. Tag des nächsten Monats Blut sieht, gelten die ersten 5 Tage des neuen Monats als Menstruation, während der 30. Tag sowie die Tage vom 6. bis zum 11. als Istihaza gelten.

Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, 8 gün erken kan görürse

2. Fall: Wenn sich das Ende der Menstruation ändert

Wenn sie vom 23. Tag bis einschließlich zum 4. Tag des nächsten Monats Blut sieht, gelten nur die ersten 4 Tage als Menstruation, und die vorhergehenden 8 Tage als Istihaza.

Der Grund dafür ist, dass sich der gewohnte Zeitraum nicht geändert hat, da innerhalb dieses Zeitraums mehr als das Mindestmaß (3 Tage) Blut vorhanden ist. Die übrigen Tage gelten daher als Istihaza. Die Gebete vor dem 1. Tag sowie ggf. Pflicht- und Wajib-Fasten müssen nachgeholt werden.

Image Adeti ayın ilk 5 gün kan görmek olan kadın, 10 gün erken kan görürse

3. Fall: Wenn sich das Ende der Menstruation stark ändert

Wenn sie vom 21. Tag bis einschließlich zum 2. Tag des nächsten Monats Blut sieht und innerhalb ihrer üblichen Tage kein Mindestmaß erreicht wird, gilt sie vom 21. bis zum 25. als menstruierend, und die übrigen Tage als Istihaza. 

In den folgenden Monaten wird ihre Menstruation wieder vom 1. bis zum 5. Tag berechnet, da sich die grundlegende Gewohnheit nicht geändert hat.

 

1 Ahmet Mahmut ÜNLÜ, Glaube und Islam Katechismus (Istanbul: Tuana Verlag, 2015), 233
2 Ahmet Mahmut ÜNLÜ, Abhandlung über die Zustände der Frauen (Istanbul: Tuana Verlag, 2015), 8
3 Imam Birgivi, Besondere Zustände der Frauen, Übers. Hüsamettin VANLIOĞLU u. a. (Istanbul: Ismailaga Verlag, 2024), 14
4 Imam Mevsili, Al-Ikhtiyar, Übers. Hüsamettin VANLIOĞLU u. a. (Istanbul: Ismailaga Verlag, 2022), 75
5 Imam Sarakhsi, Al-Mabsut, Bd. 9 (Istanbul: Gümüşev Verlag, 2018), 231
6 ÜNLÜ, Glaube und Islam Katechismus, 238
7 ÜNLÜ, Abhandlung über die Zustände der Frauen, 17
8 Birgivi, Besondere Zustände der Frauen, 39
9 Mevsili, Al-Ikhtiyar, 82
10 Sarakhsi, Al-Mabsut, 281
11 ÜNLÜ, Glaube und Islam Katechismus, 233
12 ÜNLÜ, Abhandlung über die Zustände der Frauen, 7
13 Birgivi, Besondere Zustände der Frauen, 22
14 Sarakhsi, Al-Mabsut, 244